Ab 1. April 2006 ist eine Abgasuntersuchung für Krafträder (AUK) als zusätzlicher Bestandteil der Hauptuntersuchung vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Erforderlich ist sie für Krafträder mit eigenem amtlichen Kennzeichen und Erstzulassung ab dem 1. Januar 1989.
- Abgaswert max. 0,3% (oder Herstellerangaben) - Drehzahl 2000 + 500 U/Min (oder Herstellerangaben) - Betriebstemperatur 60° C (oder Herstellerangaben) Euro 2; Fahrzeuge mit G-Kat Euro 2 und zugelassenen Nachbauschalldämpfer ohne Kat werden wie Fahrzeuge ohne Kat bzw. mit U-Kat gemessen. Euro 3; Fahrzeuge mit G-Kat Euro 3 und zugelassenen Nachbauschalldämpfer werden wie Fahrzeuge mit G-Kat gemessen.