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AUK
 

Unser Service - Ihre Vorteile

Ab 1. April 2006 ist eine Abgasuntersuchung für Krafträder (AUK) als zusätzlicher Bestandteil der Hauptuntersuchung vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Erforderlich ist sie für Krafträder mit eigenem amtlichen Kennzeichen und Erstzulassung ab dem 1. Januar 1989.

Wir prüfen mit dem Gutmann GM 3

AUK Messung

- CO
- Drehzahl
- Betriebstemperatur

Messwerte: Fahrzeuge ohne Kat oder mit U-Kat:

- Abgaswert max. 4,5% (oder Herstellerangaben)
- Drehzahl 1000 +/ - 100 U/Min (oder Herstellerangaben)
- Betriebstemperatur 60° C (oder Herstellerangaben)

Messwerte: Fahrzeuge mit G-Kat: Euro 2 / Euro 3

- Abgaswert max. 0,3% (oder Herstellerangaben)
- Drehzahl 2000 + 500 U/Min (oder Herstellerangaben)
- Betriebstemperatur 60° C (oder Herstellerangaben)
Euro 2; Fahrzeuge mit G-Kat Euro 2 und zugelassenen Nachbauschalldämpfer
ohne Kat werden wie Fahrzeuge ohne Kat bzw. mit U-Kat gemessen.
Euro 3; Fahrzeuge mit G-Kat Euro 3 und zugelassenen Nachbauschalldämpfer
werden wie Fahrzeuge mit G-Kat gemessen.